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Abholberechtigte Personen
Kinder dürfen nur von Personen abgeholt werden, die von den Personensorgeberechtigten ausdrücklich als abholberechtigt benannt wurden. Die Abholberechtigung kann bereits in den Anmeldeunterlagen, später über ein entsprechendes Formular oder über die KiKom-App hinterlegt werden.
Abholberechtigte Personen sollten den Mitarbeitenden und dem Kind bekannt sein. Auf Verlangen ist ein Ausweisdokument vorzulegen. Eine Abholung durch Dritte ist nur mit Zustimmung der Personensorgeberechtigten möglich. Personen unter 14 Jahren sind nicht abholberechtigt.
Abholzeiten
VÖ-Kinder können zwischen 12:15 und 13:30 Uhr abgeholt werden. Für Ganztagskinder liegt die reguläre Abholzeit zwischen 15:15 und 16:30 Uhr. Bitte planen Sie ausreichend Zeit für das Anziehen und die persönliche Verabschiedung ein.
Wiederholtes zuspätes Abholen kann zum Ausschluss und Kündigung des Betreuungsvertrages führen.
Abschlusskreis
Der Abschlusskreis ist ein fester Bestandteil der Gruppenzeit, insbesondere bei den Vorschulkindern, und wird von den pädagogischen Fachkräften individuell gestaltet. Gemeinsam werden der Tag reflektiert, aktuelle Themen besprochen, Bilderbücher betrachtet oder andere pädagogische Impulse aufgegriffen.
Der Abschlusskreis bietet den Kindern einen verlässlichen Rahmen für Partizipation. Alle Kinder können sich entsprechend ihres Entwicklungsstandes beteiligen und ihre Gedanken, Wünsche und Erfahrungen einbringen.
Abwesenheit
Kann ein Kind nicht am Kindergartenalltag teilnehmen, melden die Eltern es bitte über die KiKom-App ab.
Allein nach Hause gehen
Kinder mit einem kurzen und sicheren Heimweg können ab dem vollendeten fünften Lebensjahr nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung allein nach Hause gehen. Hierfür ist ein Antrag der Eltern erforderlich; auch das Kita-Team muss dem Vorgehen zustimmen. Nach Ende der Betreuungszeit wird das Kind an der Tür verabschiedet.
Der direkte Heimweg von der Kindertageseinrichtung ist grundsätzlich im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Bei privaten Unterbrechungen oder Abweichungen vom direkten Weg kann der Versicherungsschutz entfallen. Die Verantwortung außerhalb der Betreuungszeit liegt bei den Eltern.
Allergien und Unverträglichkeiten
Bereits beim Anmeldegespräch fragen wir nach Allergien und Lebensmittelunverträglichkeiten. Bitte informieren Sie uns auch später unverzüglich über neu festgestellte Allergien oder Unverträglichkeiten sowie über besondere Essensregelungen, die für Ihr Kind beachtet werden müssen.
Anmeldegespräch
Nach der Reservierungszusage über Little Bird erhalten Sie Terminvorschläge für das Anmeldegespräch. Dabei besprechen wir die Vertragsunterlagen, zeigen Ihnen die Einrichtung, stellen die Gruppe und die pädagogischen Fachkräfte vor und klären offene Fragen.
App – KiKom
Über die KiKom-App halten wir Eltern über aktuelle Informationen auf dem Laufenden. Elternbriefe und Mitteilungen werden als Push-Nachricht bereitgestellt. Außerdem können Kinder über die Abwesenheitsfunktion krank oder abwesend gemeldet werden. Ein aktueller Kalender steht ebenfalls zur Verfügung.
Die Zugangsdaten erhalten die Eltern rund um die Aufnahme. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten stets aktuell, damit wir Sie im Notfall zuverlässig erreichen können.
Aufnahme
Vorrangig nehmen wir Kinder auf, die in der Gemeinde Immendingen leben. Auswärtige Kinder können bei ausreichender Platzkapazität aufgenommen werden.
In der Krippe nehmen wir Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr auf, im Kindergarten ab dem vollendeten dritten Lebensjahr. Die Aufnahme kann grundsätzlich ganzjährig erfolgen. Die Registrierung und Vormerkung erfolgt über das Portal Little Bird.
Aufsichtspflicht
Für den Weg zur Kindertagesstätte liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern bzw. den begleitenden Personen. Mit der persönlichen Übergabe des Kindes an das pädagogische Personal geht die Aufsichtspflicht auf die Einrichtung über.
Beim Abholen endet die Aufsichtspflicht der Einrichtung, sobald das Kind von den Eltern oder einer abholberechtigten Person in Empfang genommen wurde. Das Kind verabschiedet sich vor dem Verlassen des Raumes oder Gartens immer persönlich bei einer pädagogischen Fachkraft. Anschließend soll die Einrichtung zügig verlassen werden.
Bei Veranstaltungen, Festen und Feiern, zu denen Eltern eingeladen sind und anwesend bleiben, liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.
Ausflüge
Wir unternehmen ganzjährig Ausflüge, die sich an Alter, Entwicklungsstand, Interessen und aktuellen Themen der Kinder orientieren. Sie können gruppenintern oder gruppenübergreifend stattfinden und ermöglichen vielfältige Natur-, Umwelt- und Alltagserfahrungen, beispielsweise bei Waldspaziergängen, Einkäufen oder Spielplatzbesuchen.