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Kindeswohlgefährdung-Schutzauftrag nach §a SGB VIII
Unsere
Mitarbeiter sind angehalten auf das Kindeswohl zu achten.
Das
Vorgehen bei einer Kindeswohlgefährdung wie z.B. Häusliche Gewalt,
Vernachlässigung, etc. sieht folgenden Maßen aus:
Auffälligkeiten wie z.B. häufige Verletzungen oder Hämatome, häufige schmutzige Kleidung oder ein ungepflegtes Erscheinungsbild etc. werden dokumentiert und die Leitung darüber informiert.
Ist es ein länger anhaltender Zustand wird dies im Team besprochen.
Das Gespräch wird mit den Eltern gesucht
Verbessert sich der Zustand nicht, wird eine insofern erfahrene Fachkraft zur Beratung hinzugezogen
In letzter Instanz wird eine Meldung an das Jugendamt gemacht. (Ist der Verdacht der häuslichen Gewalt akut, wird zum Schutze des Kindes schnell gehandelt und sofort das Jugendamt informiert.)
Kleidung
Die
Kleidung der Kinder sollte stets bequem sein und schmutzig werden
dürfen. Außerdem sollte sie praktisch sein, so dass die Kinder
selbständig zur Toilette gehen können.
Außerdem
sollten die Kinder immer wetterentsprechend gekleidet sein, d.h.:
Frühling
und Herbst: (gefütterte)
Matschhose und eine Matschjacke,
Sommer: Sonnenkappe und
Badekleidung,
Winter: Schneeanzug oder Schneehose sowie
Schneeschuhe.
Bei
schwankenden Temperaturen empfehlen wir den "Zwiebellook", so
können sich die Kinder im Laufe des Tages die warme Kleidung
ausziehen.
Die
Kleidung sollte immer gekennzeichnet sein um Verwechslungen oder
Verlust vorzubeugen!
Es
wäre gut, wenn jedes Kind einen Satz Wechselkleidung an seinem
Garderobenplatz hat. Da doch manchmal etwas in die Hose geht oder es
sich z.B. das Trinken ankippt. Falls das Kind gerade trocken wird
oder sich noch nicht so sicher mit dem Toilettengang ist, sollte mehr
Wechselkleidung einpacken werden.
Die
Wechselkleidung sollte regelmäßig nach Größe und Jahreszeit
überprüft werden.
Wir
haben zwar Wechselkleidung in der Einrichtung, aber für die Kinder
ist es doch angenehmer, die eigene Kleidung tragen zu können. (Wir
sind sehr dankbar darüber, wenn die geliehene Wechselwäsche zeitnah
gewaschen zurückkommt)
Kooperation
Qualifizierte,
pädagogische Arbeit erfordert Kontakt und Austausch mit
anderen Institutionen. Um die Entwicklung jedes Kindes optimal
zu fördern und die Eltern entsprechend zu unterstützen, arbeiten
wir gerne mit ergänzenden Fachkräften aus verschiedenen
Institutionen zusammen und nutzen ihre fachliche Kompetenz, um unsere
Fachkompetenz immer zu erweitern. So können wir eine optimale
Förderung der Kinder gewährleisten. Deshalb legen wir viel Wert auf
eine gute Zusammenarbeit mit verschiedenen Institutionen, so wie mit
dem Träger.
Insbesondere
arbeiten wir mit folgenden Institutionen zusammen:
Andere
Kindergärten in der Gemeinde und des Landkreises
Austausch über verschiedene Konzepte
Informationsaustausch
Kinderstand/ Platzbelegung
Schlossschule Immendingen (Grundschule)
Lehrer und Erzieherinnen arbeiten eng zusammen und sind im ständigen
Austausch
über den Entwicklungsstand der zukünftigen Erstklässler
Schlossschule
und Reischachschule Immendingen, Realschule und Werkrealschule
Immer wieder haben wir Schulpraktikanten die einen oder mehrere Tage in den Beruf eines Erziehers/ eine Erzieherin hineinschnuppern möchten.
Hornenberg-Schule
Bei Bedarf kommt eine Lehrerin, um die Kinder zu testen, bei denen wir Auffälligkeiten feststellen. Nach den Testergebnissen steht sie den Erzieherinnen und Eltern beratend zur Seite, damit gemeinsam entschieden werden kann, wie das Kind best möglichst gefördert werden kann.
Fritz-Erler-Schule (Berufsschule)
Jährlich haben wir Praktikanten, die den Beruf der Erzieherin/ des Erziehers zu erlernen.
Gesundheitsamt und Fachärzte
Untersuchung der Vorschulkinder
Informationen und Beratung über ansteckende Krankheiten und Parasiten z.B. Läuse
Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege
Zahnärztliche Reihenuntersuchung
Zahnprophylaxe
Jugendamt
Übernahme von Kindergartenbeiträgen
Beratung bei Erziehungsfragen
Helferkonferenz bei Kindeswohlgefährdung
Gespräche mit Familienhelfern
Fachstellen wie z.B.
Logopäden
Sozialpädiatrische Zentren