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Kindeswohlgefährdung – Schutzauftrag nach § 8a SGB VIII
Das Wohl und der Schutz der Kinder haben für uns höchste Priorität. Pädagogische Fachkräfte achten auf mögliche Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung und handeln nach den festgelegten Schutzverfahren der Einrichtung.
Beobachtungen und Auffälligkeiten werden sachlich dokumentiert und mit der Leitung beraten. Je nach Situation werden weitere Schritte eingeleitet, beispielsweise ein Elterngespräch, eine interne Fallberatung oder die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. Bei akuter Gefährdung werden unverzüglich die zuständigen Stellen eingeschaltet. Grundlage ist das Kinderschutzkonzept der Einrichtung.
Kleidung und Wechselkleidung
Kinderkleidung sollte bequem, praktisch und robust sein und schmutzig werden dürfen. Die Kinder sollten sich möglichst selbstständig an- und ausziehen und zur Toilette gehen können. Bitte kleiden Sie Ihr Kind immer wettergerecht.
Je nach Jahreszeit benötigen die Kinder beispielsweise Matschkleidung, Sonnenhut und Badekleidung oder winterfeste Kleidung. Bei wechselhaftem Wetter empfehlen wir den "Zwiebellook". Alle Kleidungsstücke sollten mit Namen gekennzeichnet sein.
Jedes Kind benötigt ausreichend Wechselkleidung. Die Ausstattung ist regelmäßig auf Größe und Jahreszeit zu überprüfen. Bei Kindern, die gerade trocken werden, sollte zusätzliche Wechselwäsche vorhanden sein. Fehlt notwendige Wechselkleidung vollständig, kann es erforderlich sein, dass das Kind abgeholt wird.
Kooperationen
Qualifizierte pädagogische Arbeit lebt vom fachlichen Austausch. Deshalb arbeiten wir – bei Bedarf und unter Beachtung des Datenschutzes – mit verschiedenen Institutionen zusammen. Dazu gehören unter anderem andere Kindertageseinrichtungen, Schulen, Fachschulen, Gesundheitsamt, Arbeitsgemeinschaft Jugendzahnpflege, Jugendamt, medizinische und therapeutische Fachstellen sowie weitere Beratungs- und Förderstellen.
Bei einem kindbezogenen Austausch mit externen Stellen wird, sofern erforderlich, vorab eine Einwilligung bzw. Schweigepflichtentbindung der Personensorgeberechtigten eingeholt.